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Polybutadien / BUSOFAN®BUSOFAN ist eine Folie aus einem niedrig molekularen, niedrig kristallinen syndiotaktischen 1.2 Polybutadien. Dadurch können die Vorteile von synthetischem Kautschuk mit denen von Polyethylen kombiniert werden. So wird ein niedriger Schmelzpunkt mit einer hohen thermischen Stabilität erreicht bei gleichzeitiger Möglichkeit zum Vulkanisieren. Besondere Eigenschaften und typische Anwendungen von BUSOFAN®BUSOFAN hat als thermoplastisches Elastomer sowohl die Eigenschaften von Kautschuk als auch von Oleofinen:
Aufgrund dieser Eigenschaften liegt der Haupteinsatzbereich von BUSOFAN in der Verpackung von Kautschuk-Mischungen und -Additiven, da BUSOFAN als synthetischer Kautschuk kein Fremdkörper für diese Substanzen darstellt und sich rückstandfrei vermischt. Damit entfallen in diesen Bereichen sämtliche Entsorgungsprobleme, die zwangsläufig bei sonstigen Verpackungen anfallen, und auch die gesundheitliche Belastung durch die einzelnen Komponenten wird minimiert, da ein Öffnen der Verpackung entfällt.
Chemische ResistenzBUSOFAN ist stabil in wässrigen Säuren wie HCl, H2SO4, HNO3. Bei hochkonzentrierten Säuren kann eine Materialversprödung auftreten und muß im Einzelfall geprüft werden. BUSOFAN ist löslich in aromatischen Kohlenwasserstoffen, halogenisierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelwasserstoffen, jedoch schwerlöslich in aliphatischen Kohlenwasserstoffen. BUSOFAN ist unabhängig von der Temperatur unlöslich in Ketonen und Alkoholen. UmweltverhaltenBUSOFAN ist aufgrund seiner 1,2-Struktur verhältnismäßig leicht aktivierbar durch UV-Anteil im Tageslicht. Dadurch verrottet BUSOFAN mit einer Dauer von 1 Monat unter normalen Witterungseinflüssen im Freiland und die Rückstände können biologisch verwertet werden. Verarbeitung / ServiceAusführungen
VerarbeitungDie Eigenschaften von BUSOFAN lassen eine Verarbeitung auf handelsüblichen Polymerverarbeitungsmaschinen und Verpackungsautomaten zu. BUSOFAN ist gesundheitlich unbedenklich, besitzt jedoch noch keine Zulassung des Bundesgesundheitsministeriums (BGA) der Bundesrepublik Deutschland, der Food and Drug Administration (FDA) der USA oder einer ähnlichen Institution eines anderen Staates für den Kontakt mit Lebensmitteln oder den Einsatz in der Medizintechnik. |
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